ErwGr. 1

DIR_2025_794 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen

In ihrer Mitteilung vom 11. Februar 2025„Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung“ legte die Kommission ihre Vorstellungen von einer Agenda für Umsetzung und Vereinfachung dar, die für die Menschen und Unternehmen vor Ort rasche und sichtbare Verbesserungen mit sich bringt. Diese kann nicht schrittweise umgesetzt werden, sondern die Union muss entschlossen handeln, will sie das genannte Ziel erreichen. Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, die Behörden der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen und die Interessenträger müssen zusammenarbeiten, um die EU-, die nationalen und die regionalen Vorschriften zu straffen und zu vereinfachen und die politischen Strategien wirksamer umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2025

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