ErwGr. 19

DIR_2025_872 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Darüber hinaus ist es angesichts der Notwendigkeit, einen vollständigen Rechtsrahmen zu schaffen, der die mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates (7) in Bezug auf den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vorgenommenen Änderungen der Richtlinie (EU) 2011/16/EU abdeckt, entscheidend, dass Artikel 8 Absatz 3a der Richtlinie 2011/16/EU entsprechend geändert wird. Bezüglich des Umfangs der auszutauschenden Informationen sollten die Übergangsmaßnahmen gemäß Anhang I Abschnitt XI der Richtlinie 2011/16/EU berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.05.2025

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