ErwGr. 16

DIR_2025_872 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten das multilaterale Übereinkommen zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen und den dazugehörigen Kommentar, die OECD-Mustervorschriften und die Erläuterungen und Beispiele in den vom IR OECD/G20 gegen BEPS herausgegebenen Kommentar zu den Mustervorschriften zur weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung (Säule 2) sowie den GloBE-Umsetzungsrahmen und alle diesbezüglichen aktualisierten Fassungen als Quelle zu Illustrations- oder Auslegungszwecken heranziehen, um so eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, soweit diese Quellen mit dieser Richtlinie, der Richtlinie (EU) 2022/2523 und Unionsrecht vereinbar sind. Folglich sollten die Anweisungen des IR OECD/G20 gegen BEPS für die Einreichung der Standardvorlage, wie etwa die Einleitung und die erläuternden Nutzungshinweise zur GloBE-Erklärung einschließlich der Grundlage für die Informationen, die in der GloBE-Erklärung und in dem Rahmen für die für den Übergangszeitraum vorgesehene vereinfachte Meldung nach Steuerhoheitsgebieten (für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2028 beginnen, jedoch ausschließlich eines Geschäftsjahres, das nach dem 30 Juni 2030 endet) – soweit diese Quellen mit dieser Richtlinie und Unionsrecht vereinbar sind – als Quelle zu Illustrations- und Auslegungszwecken für multinationale Unternehmensgruppen bei der Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG herangezogen werden, damit eine einheitliche Anwendung gewährleistet ist. Daher ist es angezeigt, die Richtlinie 2011/16/EU um einen zusätzlichen Anhang zu ergänzen, der eine Standardvorlage für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 enthält, die im Einklang mit der vom IR OECD/G20 gegen BEPS ausgearbeiteten Standardvorlage steht, wie in der vorliegenden Richtlinie vorgesehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.05.2025

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