ErwGr. 14

DIR_2025_872 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Wurde von der obersten Muttergesellschaft oder der als erklärungspflichtig benannten Einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe keine zentrale ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG eingereicht und gehen die Informationen nicht bis zu dem neuen voraussichtlichen Austauschdatum ein, so wird davon ausgegangen, dass die zuständige Behörde, die den ausgebliebenen Austausch gemeldet hat, verlangen kann, dass die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG lokal eingereicht wird, da die Voraussetzungen für eine zentrale Einreichung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 nicht erfüllt worden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.05.2025

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