ErwGr. 2

DIR_2025_872 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

In der Richtlinie (EU) 2022/2523 wurden bereits die Vorschriften für die Einreichung von ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN festgelegt und die Kategorien von Informationen, die von den unter jene Richtlinie fallenden multinationalen Unternehmensgruppen und großen inländischen Gruppen zu melden sind, grob zusammengefasst. Die Steuerbehörden benötigen diese ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNGEN, um eine angemessene Risikobewertung vorzunehmen, die Richtigkeit der Steuerschuld zu beurteilen und zu überwachen, ob multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen die Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2523 korrekt anwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.05.2025

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