ErwGr. 5

DIR_2025_872 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Die neuen Vorschriften über den automatischen Informationsaustausch sollten eine zentrale Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2523 ermöglichen und können auch Steuererklärungszwecken in jedem Steuerhoheitsgebiet dienen, das die OECD-Mustervorschriften (5) umsetzt (im Folgenden „Umsetzungssteuerhoheitsgebiete“). Die Steuerbehörden des jeweiligen Mitgliedstaats sollten die erforderlichen Informationen im Rahmen der Standard-Erklärung erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.05.2025

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