ErwGr. 28

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Um die Wirksamkeit der Richtlinie (EU) 2015/2302 zu erhöhen, sollten die Reiseveranstalter verpflichtet werden, bei der Bearbeitung von Beschwerden bestimmte Standards einzuhalten, einschließlich der Verpflichtung, den Eingang innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen und innerhalb von 60 Tagen eine begründete Antwort zu übermitteln. In Fällen, in denen die Mitteilung auf dem Postweg erfolgt, sollte davon ausgegangen werden, dass der Reiseveranstalter diese Verpflichtungen erfüllt hat, wenn das Datum des Poststempels in diese jeweiligen Zeiträume fällt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

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