ErwGr. 27

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Es ist wichtig, dass Reisende angemessen über ihre Rechte informiert werden, die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen verstehen können und diese Informationen zugänglich sind, wenn sie sie benötigen. Daher sollten bestimmte Änderungen der vorvertraglichen Informationsanforderungen, des Inhalts eines Pauschalreisevertrags und der Standardinformationsblätter in Anhang I der Richtlinie (EU) 2015/2302 erfolgen. Beispielsweise sollte in diesen Standardinformationsblättern angegeben werden, welcher Unternehmer bei Beendigung eines Pauschalreisevertrags für die Erstattung verantwortlich ist. Das Recht, im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von einem Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurückzutreten, sollte neben der Möglichkeit, gegen eine Rücktrittsgebühr von diesem Vertrag zurückzutreten, aufgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Reiseveranstalter verpflichtet werden, das Standardinformationsblatt dem Pauschalreisevertrag beizufügen, damit es den Reisenden nach Vertragsabschluss zusammen mit den Kontaktdaten der betreffenden Unternehmer zur Verfügung steht. Die Informationen sollten Reisenden in klarer und verständlicher Weise und gegebenenfalls im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) bereitgestellt werden. Es sei daran erinnert, dass in Fällen, in denen die betreffenden Leistungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2019/882 fallen, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie sicherzustellen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 DIR_2026_1024 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 DIR_2026_1024 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.