ErwGr. 24

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Für eine Erstattung von Zahlungen eines Reisenden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sollte die Frist, innerhalb derer diese Erstattungen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu leisten sind, näher festgelegt werden. Die Informationen, die Reisenden im Falle der Insolvenz eines Reiseveranstalters zur Verfügung zu stellen sind, sollten Informationen über die Unterlagen umfassen, die Reisende vorlegen müssen, um eine Erstattung ihrer Zahlungen zu beantragen. Reisende sollten aufgefordert werden, nur die Dokumente vorzulegen, die für die Prüfung des Antrags im Einklang mit den nationalen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Anforderungen der spezifischen Einrichtung oder Behörde, die für die sichere und effiziente Bearbeitung von Erstattungsanträgen zuständig ist, erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

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