ErwGr. 22

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Im Rahmen der in der Richtlinie (EU) 2015/2302 festgelegten Parameter sollten die Mitgliedstaaten die in ihrem Hoheitsgebiet geltenden Insolvenzschutzsysteme festlegen, einschließlich der damit verbundenen Verfahren und Methoden zur Bereitstellung von Informationen über den Insolvenzschutz mithilfe der wirksamsten verfügbaren Kommunikationskanäle. Es ist wichtig, vorzuschreiben, dass Reisende bei Eintritt einer Insolvenz alle erforderlichen Informationen erhalten. Dementsprechend sollten die Mitgliedstaaten die betreffende(n) für die Bereitstellung der erforderlichen Informationen zuständige(n) Einrichtung(en) benennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

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