ErwGr. 7

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Reisende sollten klare Informationen darüber erhalten, ob eine bestimmte Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt oder nicht, da ihnen dies in bestimmten Buchungssituationen möglicherweise nicht klar ist. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, ist es daher in Buchungssituationen, in denen die Bedingungen für eine Pauschalreise nicht erfüllt sind, Unternehmer Reisende jedoch auffordern, für dieselbe Reise zusätzliche Arten von Reiseleistungen zu kaufen, erforderlich, Unternehmer zu verpflichten, Reisende darüber zu informieren, dass die betreffenden Reiseleistungen keine Pauschalreise darstellen und dass Reisende nicht auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2015/2302 geschützt sind. Diese Anforderung sollte gelten, wenn die Aufforderung zum Kauf zusätzlicher Arten von Reiseleistungen erfolgt, bevor ein Reisender eine erste Art von Reiseleistung gekauft hat, aber auch wenn die Aufforderung erfolgt, nachdem ein Reisender eine erste Art von Reiseleistung gebucht hat. In Fällen, in denen die Aufforderung zum Kauf zusätzlicher Arten von Reiseleistungen erfolgt, bevor der Reisende eine erste Buchung abgeschlossen hat, und der Reisende anschließend die betreffenden Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden an derselben Vertriebsstelle bucht, besteht ein enger Zusammenhang zwischen diesen Buchungen, auch wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Pauschalreise erfüllt sind, wie die Angabe eines Pauschal- oder Gesamtpreises oder die Auswahl der Reiseleistungen vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung. Informiert ein Unternehmer in solchen Fällen den Reisenden zum Zeitpunkt der Aufforderung nicht eindeutig darüber, dass die Kombination von Reiseleistungen keine Pauschalreise darstellt, so sollte diese Kombination daher als eine auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2015/2302 geschützte Pauschalreise gelten, und der Unternehmer sollte als Veranstalter dieser Pauschalreise gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

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