ErwGr. 11

DIR_2026_470 · zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 4 der Richtlinie 2013/34/EU müssen große Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen — mit Ausnahme von Kleinstunternehmen —, d. h. die Unternehmen, die der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, über Informationen über die wichtigsten immateriellen Ressourcen und über deren Rolle in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Wertschöpfung des Unternehmens Bericht erstatten. Um für Kohärenz mit dem neuen Anwendungsbereich zu sorgen und die Ziele dieser Berichterstattung auf verhältnismäßigere Weise zu erreichen, sollte diese Anforderung nur für Unternehmen mit Nettoumsatzerlösen, die 450 000 000 EUR überschreiten, und mit mehr als 1 000 Beschäftigten während des Geschäftsjahres gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 DIR_2026_470 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 DIR_2026_470 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.