ErwGr. 3

DIR_2026_500 · zur Änderung der Richtlinie 2008/63/EG hinsichtlich einer Berichterstattungspflicht

Berichtspflichten spielen bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften eine wichtige Rolle. Es ist jedoch wichtig, solche Pflichten zu straffen, damit sie ihren eigentlichen Zweck erfüllen und der Verwaltungsaufwand begrenzt bleibt. Dies steht im Einklang mit dem im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit (2) vom Januar 2025 und in der Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung (3) vom Februar 2025 angekündigten Ziel der Kommission, den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 % bzw. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 % zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2026

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