Art. 26 – Aufschub der Eröffnung der Liquidationsphase

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass im Falle der Einreichung eines Insolvenzantrags durch einen Gläubiger während der Vorbereitungsphase die Eröffnung der Liquidationsphase aufgeschoben werden kann, wenn es unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht im allgemeinen Interesse der Gläubiger wäre, die Liquidationsphase zu eröffnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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