Art. 5 – Schutz der Arbeitnehmer

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Diese Richtlinie berührt nicht die Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten über die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Angelegenheiten, einschließlich der Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten über die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern und angemessene Maßnahmen zur Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmervertretern, insbesondere
a)die durch die Richtlinien 98/59/EG, 2001/23/EG und 2008/94/EG garantierten Rechte;
b)das Recht auf Unterrichtung und Anhörung im Einklang mit den Richtlinien 2002/14/EG und 2009/38/EG.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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