ErwGr. 35

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Pre-pack-Verfahren ersetzen nicht die nationalen materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Rangfolge der Gläubigerforderungen, die Verteilung des Erlöses, die Art, den Umfang und die Form der Beteiligung der Gläubiger oder die Vergütung des Insolvenzverwalters. Für den Fall, dass ein Gericht oder eine zuständige Behörde den von dem Sachwalter vorgeschlagenen Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon nicht genehmigt, sollte das Insolvenzverfahren im Einklang mit dem geltenden nationalen Insolvenzrecht durchgeführt werden. Der Beginn der Liquidationsphase unterliegt den Anforderungen an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht, wie z. B. das Vorliegen eines Grundes für die Eröffnung eines solchen Verfahrens.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 35 DIR_2026_799 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 35 DIR_2026_799 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.