ErwGr. 34

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Die Einführung von Pre-pack-Verfahren im Rahmen dieser Richtlinie sollte in keiner Weise zu Beschränkungen der Befugnisse von Insolvenzverwaltern oder der Möglichkeit des Verkaufs des Unternehmens als fortgeführtes Unternehmen in Insolvenzverfahren nach nationalem Recht führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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