ErwGr. 45

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Wird eine öffentliche Auktion vor oder nach Eröffnung der Liquidationsphase durchgeführt, so sollte das vom Sachwalter im Zuge der Vorbereitungsphase ausgewählte Gebot für die Zwecke der Auktion als Erstgebot („Stalking-Horse-Gebot“) zugrunde gelegt werden. In der Vorbereitungsphase sollte der Schuldner dem „Stalking-Horse-Bieter“ Anreize bieten können, indem er insbesondere die Erstattung des Aufwands oder Strafzahlungen vereinbart, falls im Zuge der öffentlichen Auktion ein besseres Gebot ausgewählt wird. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch sicherstellen, dass solche Anreize verhältnismäßig sind und andere potenziell interessierte Bieter nicht von der Teilnahme an der öffentlichen Auktion abhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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