ErwGr. 82

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (18). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union für die Zwecke dieser Richtlinie gilt die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (19).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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