ErwGr. 47

DIR_2026_804 · zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz

Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten unionsweit eine kohärente Harmonisierung und angemessenen Einlegerschutz erleichtern. Es ist effizient und angemessen der EBA, als hochgradig spezialisierter Einrichtung, die Aufgabe zu übertragen, Entwürfe für technische Regulierungs- und Durchführungsstandards, die keine politischen Entscheidungen erfordern, auszuarbeiten und der Kommission zur Annahme vorzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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