ErwGr. 32

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Da IKT- Risiken immer komplexer und technisch ausgereifter werden, hängen gute Maßnahmen für die Erkennung und Prävention von IKT-Risiken in hohem Maße von einem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Finanzunternehmen über Bedrohungen und Schwachstellen ab. Ein Informationsaustausch trägt dazu bei, das Bewusstsein für Cyberbedrohungen zu schärfen. Dies wiederum verstärkt die Fähigkeit der Finanzunternehmen, zu verhindern, dass Cyberbedrohungen in reale IKT-bezogene Vorfälle münden, und versetzt Finanzunternehmen in die Lage, die Auswirkungen IKT-bezogener Vorfälle wirksamer einzudämmen und sich schneller zu erholen. In Ermangelung von Leitlinien auf Unionsebene scheinen mehrere Faktoren einen solchen Wissensaustausch verhindert zu haben, darunter insbesondere die Unsicherheit hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Datenschutz-, Kartell- und Haftungsvorschriften.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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