ErwGr. 33

DORA · über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011

Darüber hinaus führen Zweifel bezüglich der Art von Informationen, die mit anderen Marktteilnehmern oder mit Nicht-Aufsichtsbehörden (z. B. ENISA für analytische Eingaben oder Europol für Strafverfolgungszwecke) ausgetauscht werden können, dazu, dass nützliche Informationen vorenthalten werden. Deswegen sind Umfang und Qualität des Informationsaustauschs derzeit nach wie vor begrenzt und fragmentiert, wobei der einschlägige Austausch hauptsächlich auf lokaler Ebene (über nationale Initiativen) erfolgt und keine einheitlichen unionsweiten Regelungen für den Informationsaustausch bestehen, die auf die Bedürfnisse eines integrierten Finanzsystems zugeschnitten sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Kommunikationskanäle zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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