ErwGr. 25

DSM_RL · über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG

Einrichtungen des Kulturerbes setzen sich dafür ein, ihre Sammlungen für künftige Generationen zu erhalten. Für die Erhaltung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands in der Sammlung einer Einrichtung des Kulturerbes kann es notwendig sein, eine Vervielfältigung vorzunehmen, wofür wiederum die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers benötigt werden könnte. Zwar bietet die Digitaltechnik neue Möglichkeiten, das in diesen Sammlungen bewahrte Erbe zu erhalten, doch schafft sie dabei auch neue Herausforderungen. Angesichts dieser neuen Herausforderungen ist es notwendig, den geltenden Rechtsrahmen anzupassen, indem eine verbindliche Ausnahme von dem Vervielfältigungsrecht für solche der Erhaltung dienenden Handlungen derartiger Einrichtungen eingeführt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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