Anhang VI

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

„ANHANG VI MINDESTLISTE DER ATTRIBUTE Gemäß Artikel 45e sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass Maßnahmen getroffen werden, die es qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern elektronischer Attributsbescheinigungen ermöglichen, auf Verlangen des Nutzers mit elektronischen Mitteln anhand der betreffenden authentischen Quelle auf nationaler Ebene oder über benannte Vermittler, die auf nationaler Ebene anerkannt sind, nach Maßgabe des Unionsrechts oder des nationalen Rechts und sofern diese Attribute aus authentischen Quellen des öffentlichen Sektors stammen, die Echtheit der folgenden Attribute zu überprüfen: 1. Adresse, 2. Alter, 3. Geschlecht, 4. Personenstand, 5. Familienzusammensetzung, 6. Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, 7. Bildungsabschlüsse, Titel und Erlaubnisse, 8. Berufsqualifikationen, Titel und Berechtigungen, 9. Vollmachten und Mandate, eine natürliche oder juristische Person zu vertreten, 10. behördliche Genehmigungen und Lizenzen, 11. Für juristische Personen Finanzdaten und Unternehmensdaten.“
Gemäß Artikel 45e sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass Maßnahmen getroffen werden, die es qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern elektronischer Attributsbescheinigungen ermöglichen, auf Verlangen des Nutzers mit elektronischen Mitteln anhand der betreffenden authentischen Quelle auf nationaler Ebene oder über benannte Vermittler, die auf nationaler Ebene anerkannt sind, nach Maßgabe des Unionsrechts oder des nationalen Rechts und sofern diese Attribute aus authentischen Quellen des öffentlichen Sektors stammen, die Echtheit der folgenden Attribute zu überprüfen:
1.Adresse,
2.Alter,
3.Geschlecht,
4.Personenstand,
5.Familienzusammensetzung,
6.Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft,
7.Bildungsabschlüsse, Titel und Erlaubnisse,
8.Berufsqualifikationen, Titel und Berechtigungen,
9.Vollmachten und Mandate, eine natürliche oder juristische Person zu vertreten,
10.behördliche Genehmigungen und Lizenzen,
11.Für juristische Personen Finanzdaten und Unternehmensdaten.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang VI EIDAS2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang VI EIDAS2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.