ErwGr. 15

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Bedingungen für die Schaffung eines Rahmens für europäische Brieftaschen für die Digitale Identität festgelegt, die von den Mitgliedstaaten bereitzustellen sind. Allen Unionsbürgern und in der Union ansässigen Personen im Sinne des nationalen Rechts sollte die Möglichkeit gegeben werden, auf sicherem Weg Daten über ihre Identität anzufordern, auszuwählen, zu kombinieren, zu speichern, zu löschen, weiterzugeben und zu präsentieren, und auf benutzerfreundliche und bequeme Weise zu verlangen, dass personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, unter der alleinigen Kontrolle der jeweiligen Nutzer, wobei gleichzeitig eine selektive Freigabe von personenbezogenen Daten ermöglicht werden sollte. Diese Verordnung trägt den gemeinsamen Werten Rechnung und respektiert die Grundrechte, die rechtlichen Schutzvorkehrungen und die Haftung und schützt so die demokratischen Gesellschaften, die Unionsbürger und in der Union ansässige Personen. Bei der Entwicklung der Technologien zur Erreichung dieser Ziele sollten ein Höchstmaß an Sicherheit, Schutz der Privatsphäre und Benutzerfreundlichkeit sowie breite Nutzbarkeit und nahtlose Interoperabilität angestrebt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle ihre Bürger und in ihnen ansässige Personen einen gleichberechtigten Zugang zur elektronischen Identifizierung haben. Die Mitgliedstaaten sollten den Zugang natürlicher oder juristischer Personen, die sich gegen die Verwendung einer europäischen Brieftasche für die Digitale Identität entscheiden, zu öffentlichen oder privaten Diensten weder direkt noch indirekt beschränken und alternative Lösungen zur Verfügung stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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