ErwGr. 18

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Der Schutz der Unionsbürger und in der Union ansässigen Personen vor der unbefugten oder betrügerischen Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität ist von großer Bedeutung, um das Vertrauen in europäische Brieftaschen für die Digitale Identität und deren breite Akzeptanz zu gewährleisten. Den Nutzern sollte wirksamer Schutz vor solchem Missbrauch geboten werden. Insbesondere sollten, wenn von einem nationalen Justizorgan im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren Sachverhalte festgestellt werden, die die Grundlage für betrügerische oder andere rechtswidrige Verwendung einer europäischen Brieftasche für die Digitale Identität bilden, Aufsichtsstellen, die für Aussteller von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zuständig sind, bei Erhalt einer entsprechenden Meldung sicherstellen, dass die Registrierung des vertrauenden Beteiligten und die Aufnahme von vertrauenden Beteiligten in den Authentifizierungsmechanismus zurückgezogen oder ausgesetzt werden, bis die festgestellten Unregelmäßigkeiten behoben sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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