Alle europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität sollten es Nutzern ermöglichen, sich online und offline grenzübergreifend elektronisch zu identifizieren und zu authentifizieren, um Zugang zu einem breiten Spektrum öffentlicher und privater Dienste zu erhalten. Unbeschadet der Vorrechte der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Identifizierung ihrer Bürger und der in ihnen ansässigen Personen können europäische Brieftaschen für die Digitale Identität auch den institutionellen Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltungen, internationalen Organisationen und Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union dienen. Authentifizierung im Offline-Modus wäre in vielen Sektoren wichtig, unter anderem im Gesundheitssektor, wo Dienstleistungen häufig im Rahmen persönlicher Kontakte erbracht werden, und es sollte möglich sein, dabei die Echtheit elektronischer Verschreibungen anhand von QR-Codes oder ähnlicher Technik zu überprüfen. Unter Rückgriff auf das Sicherheitsniveau „hoch“ für elektronische Identifizierungssysteme sollten europäische Brieftaschen für die Digitale Identität das Potenzial nutzen, das durch manipulationssichere Lösungen wie sichere Elemente geboten wird, um die Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung zu erfüllen. Europäische Brieftaschen für die Digitale Identität sollten es den Nutzern auch ermöglichen, qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die in der gesamten Union akzeptiert werden, zu erstellen und zu verwenden. Einmal eingebunden in eine europäische Brieftasche für die Digitale Identität sollten natürliche Personen diese nutzen können, um mit qualifizierten elektronischen Signaturen zu signieren, standardmäßig und kostenfrei, ohne zusätzliche administrative Verfahren durchlaufen zu müssen. Nutzer sollten selbst erklärte Nachweise oder Attribute unterzeichnen oder besiegeln können. Um Vorteile aufgrund von Vereinfachungen und Kosteneinsparungen für Personen und Unternehmen in der gesamten Union zu erzielen, einschließlich indem Vertretungsbefugnisse und e-Mandate ermöglicht werden, sollten die Mitgliedstaaten europäische Brieftaschen für die Digitale Identität bereitstellen, die sich auf gemeinsame Standards und technische Spezifikationen stützen, um für nahtlose Interoperabilität zu sorgen und die IT-Sicherheit angemessen zu erhöhen, die Robustheit gegenüber Cyberangriffen zu stärken und damit die potenziellen Risiken der fortschreitenden Digitalisierung für Unionsbürger und in der Union ansässige Personen sowie für Unternehmen deutlich zu verringern. Nur die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können bei der Feststellung der Identität einer Person einen hohen Grad an Vertrauen gewährleisten und somit Gewissheit bieten, dass es sich bei Personen, die eine bestimmte Identität beanspruchen oder geltend machen, tatsächlich um die angegebenen Personen handelt. Für die Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität ist es daher notwendig, auf die rechtliche Identität von Unionsbürgern, in der Union ansässigen Personen oder juristischen Personen zurückzugreifen. Der Rückgriff auf die rechtliche Identität sollte die Nutzer der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität nicht daran hindern, beim Zugang zu Diensten ein Pseudonym zu verwenden, wenn die rechtliche Identität für die Authentifizierung nicht vorgeschrieben ist. Das Vertrauen in die europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität würde gestärkt, wenn ausstellende und verwaltende Parteien, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679, verpflichtet wären, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das höchste Schutzniveau zu gewährleisten, das den Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen ist.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024
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