ErwGr. 44

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Um eine wirksame Durchsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte sowohl für qualifizierte als auch für nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter eine Untergrenze für das Höchstmaß an Geldbußen festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen. Bei der Festlegung der Sanktionen sollten die Größe der betroffenen Einrichtungen, ihre Geschäftsmodelle und die Schwere der Verstöße gebührend berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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