ErwGr. 47

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Die Bereitstellung und Verwendung von Vertrauensdiensten und die damit verbundenen Vorteile in Bezug auf Komfort und Rechtssicherheit im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen, insbesondere bei der Verwendung qualifizierter Vertrauensdienste, gewinnt für den internationalen Handel und die internationale Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Die internationalen Partner der Union richten Vertrauensrahmen ein, die sich an der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 orientieren. Um die Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste und ihrer Anbieter zu erleichtern, kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, um die Bedingungen festzulegen, unter denen Vertrauensrahmen von Drittländern als gleichwertig mit dem in dieser Verordnung festgelegten Vertrauensrahmen für qualifizierte Vertrauensdienste und deren Anbieter angesehen werden könnten. Ein solcher Ansatz sollte die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von in Drittländern niedergelassenen Vertrauensdiensten und deren Anbietern im Einklang mit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ergänzen. Bei der Festlegung der Bedingungen, unter denen die Vertrauensrahmen von Drittländern als gleichwertig mit dem in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgelegten Vertrauensrahmen für qualifizierte Vertrauensdienste und deren Anbieter angesehen werden könnten, sollten die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) und der Verordnung (EU) 2016/679 sowie die Verwendung von Vertrauenslisten als wesentliche Elemente zur Vertrauensbildung sichergestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 47 EIDAS2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 47 EIDAS2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.