ErwGr. 45

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen für Verstöße wie etwa direkte oder indirekte Praktiken, die zu Verwechslungen zwischen nichtqualifizierten und qualifizierten Vertrauensdiensten oder zur missbräuchlichen Verwendung des EU-Vertrauenssiegels durch nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter führen, festlegen. Das EU-Vertrauenssiegel sollte nicht unter Bedingungen verwendet werden, die direkt oder indirekt den Eindruck erwecken, dass es sich bei den von diesen Anbietern bereitgestellten nichtqualifizierten Vertrauensdienste um qualifizierte Dienste handelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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