ErwGr. 56

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Die breite Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität sollte ihre Akzeptanz und das Vertrauen in sie sowohl bei Privatpersonen als auch bei privaten Diensteanbietern erhöhen. Daher sollten private vertrauende Beteiligte, die Dienstleistungen zum Beispiel in den Bereichen Verkehr, Energie, Bankwesen und Finanzdienstleistungen, soziale Sicherheit, Gesundheit, Wasserversorgung, Postdienste, digitale Infrastruktur, Telekommunikation oder Bildung erbringen, die Nutzung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität für die Erbringung von Diensten akzeptieren, bei denen nach Unionsrecht oder nationalem Recht oder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen eine starke Nutzerauthentifizierung für die Online-Identifizierung erforderlich ist. Jedes Ersuchen des vertrauenden Beteiligten um Informationen vom Nutzer einer europäischen Brieftasche für die Digitale Identität sollte für die beabsichtigte Verwendung in einem gegebenen Fall notwendig und verhältnismäßig sein, mit dem Grundsatz der Datenminimierung im Einklang stehen und Transparenz darüber gewährleisten, welche Daten zu welchen Zwecken weitergegeben werden. Um die Verwendung und Akzeptanz von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu erleichtern, sollten bei ihrer Einführung weithin anerkannte Industrienormen und Spezifikationen berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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