EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität
Wenn sehr große Online-Plattformen im Sinne des Artikels 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) die Authentifizierung der Nutzer für den Zugang zu Online-Diensten verlangen, sollten diese Plattformen dazu verpflichtet werden, auf freiwilliges Verlangen des Nutzers auch die Verwendung der europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu akzeptieren. Die Nutzer sollten nicht verpflichtet sein, eine europäische Brieftasche für die Digitale Identität für den Zugang zu privaten Diensten zu nutzen, und sollten in ihrem Zugang zu Diensten nicht aus dem Grund eingeschränkt oder behindert werden, dass sie keine europäische Brieftasche für die Digitale Identität nutzen. Wenn Nutzer dies jedoch wünschen, sollten sehr große Online-Plattformen sie zu diesem Zweck akzeptieren, wobei der Grundsatz der Datenminimierung und das Recht der Nutzer, frei gewählte Pseudonyme zu verwenden, zu achten sind. Die Pflicht, europäische Brieftaschen für die Digitale Identität zu akzeptieren, ist angesichts der Bedeutung, die sehr große Online-Plattformen aufgrund ihrer Reichweite, insbesondere in Bezug auf die Zahl der Diensteempfänger und der wirtschaftlichen Transaktionen haben, notwendig, um die Nutzer besser vor Betrug zu schützen und ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
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