ErwGr. 59

EIDAS2 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität

Die selektive Offenlegung ist ein Konzept, das den Eigentümer von Daten dazu ermächtigt, nur bestimmte Teile größerer Datensätze offenzulegen, damit der Empfänger nur diejenigen Informationen erhält, die für die Erbringung des von einem Nutzer angeforderten Dienstes notwendig sind. Die europäische Brieftasche für die Digitale Identität sollte es technisch ermöglichen, Attribute gegenüber vertrauenden Beteiligten selektiv offenzulegen. Es sollte dem Nutzer technisch möglich sein, Attribute selektiv offenzulegen, auch aus mehreren unterschiedlichen elektronischen Bescheinigungen, und diese zusammenzulegen und den vertrauenden Beteiligten nahtlos vorzulegen. Dieses Merkmal sollte ein grundlegendes Gestaltungsmerkmal von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität werden, das die Benutzerfreundlichkeit und den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Datenminimierung, verbessert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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