ErwGr. 31

EMIR · über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

Die Clearingschwelle ist für alle nichtfinanziellen Gegenparteien eine sehr wichtige Größe. Bei der Festlegung dieser Schwelle muss der Systemrelevanz der Summe aller Nettopositionen und -forderungen je Gegenpartei und Kategorie von OTC-Derivatekontrakten Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang sollten entsprechende Bemühungen unternommen werden, die von nichtfinanziellen Gegenparteien bei ihrer normalen Geschäftstätigkeit eingesetzten Risikominderungsmethoden anzuerkennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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