ErwGr. 48

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Zusätzlich zu den im Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token den Inhabern dieser Token auch fortlaufend Informationen zur Verfügung stellen. Insbesondere sollten sie auf ihrer Website über den Umlaufbetrag der vermögenswertereferenzierten Token sowie den Wert und die Zusammensetzung des Reservevermögens informieren. Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten auch über jedes Ereignis informieren, das erhebliche Auswirkungen auf den Wert der vermögenswertereferenzierten Token oder auf das Reservevermögen hat oder haben dürfte, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Kryptowerte zum Handel zugelassen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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