MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten über solide Regelungen zur Unternehmensführung verfügen, einschließlich einer klaren Organisationsstruktur mit einer eindeutig definierten, transparenten und kohärenten Hierarchie, sowie über wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Die Mitglieder des Leitungsorgans solcher Emittenten sollten die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen und insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein. Die natürlichen oder juristischen Personen, die als Anteilseigner oder Gesellschafter direkt oder indirekt qualifizierte Beteiligungen halten, sollten gut beleumundet sein und insbesondere nicht für Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder für andere Straftaten, die ihrem guten Leumund schaden würden, verurteilt worden sein. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten außerdem dem Umfang ihrer Tätigkeiten angemessene Ressourcen einsetzen und bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten stets Kontinuität und Ordnungsmäßigkeit walten lassen. Hierzu sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token eine Strategie zur Fortführung des Geschäftsbetriebs festlegen, die darauf abzielt, im Falle einer Unterbrechung ihrer Systeme und Verfahren die Ausführung ihrer wesentlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vermögenswertereferenzierten Token sicherzustellen. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten auch über starke Mechanismen für die interne Kontrolle und wirksame Verfahren für das Risikomanagement und über ein System verfügen, das die Integrität und Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen gewährleistet. Mit diesen Verpflichtungen soll der Schutz der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token und insbesondere von Kleinanlagern sichergestellt werden, ohne dass unnötige Hindernisse geschaffen werden.
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