ErwGr. 49

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Um den Schutz von Kleinanlegern sicherzustellen, sollten Emittenten vermögenswertereferenzierter Token stets ehrlich, redlich und professionell und im besten Interesse der Inhaber der vermögenswertereferenzierten Token handeln. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten auch ein klares Verfahren für den Umgang mit Beschwerden der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token einrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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