ErwGr. 75

MICA · über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937

Diese Verordnung sollte die Möglichkeit in der Union niedergelassener Personen, auf eigenes Betreiben Kryptowerte-Dienstleistungen von einem Unternehmen aus einem Drittland in Anspruch zu nehmen, unberührt lassen. Erbringt ein Unternehmen aus einem Drittland auf eigenes Betreiben einer in der Union niedergelassenen Person Kryptowerte-Dienstleistungen, sollten diese Kryptowerte-Dienstleistungen nicht als in der Union erbracht gelten. Akquiriert ein Unternehmen aus einem Drittland Kunden oder potenzielle Kunden in der Union oder bewirbt oder inseriert es Kryptowerte-Dienstleistungen oder -Tätigkeiten in der Union, sollten seine Dienstleistungen nicht als auf eigenes Betreiben des Kunden erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen gelten. Das Unternehmen aus einem Drittland sollte in diesem Fall als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zugelassen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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