ErwGr. 92

PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG

Die Pflichten zur Meldung von Sicherheitsvorfällen sollten nicht die in anderen Rechtsakten der Union niedergelegten Pflichten zur Meldung anderer Vorfälle berühren und jede Anforderung nach dieser Richtlinie sollte an die Meldepflichten aufgrund anderer Vorschriften des Unionsrechts angeglichen und diesen angemessen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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