PSD2 · über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG
Die Sicherheit elektronischer Zahlungen ist von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung des Schutzes der Nutzer und die Entwicklung eines soliden Umfelds für den elektronischen Geschäftsverkehr. Alle elektronisch angebotenen Zahlungsdienste sollten sicher abgewickelt werden, wobei Technologien einzusetzen sind, die eine sichere Authentifizierung des Nutzers gewährleisten und das Betrugsrisiko möglichst weitgehend einschränken können. Es dürfte nicht notwendig sein, für Zahlungsvorgänge, die in anderer Form als unter Nutzung elektronischer Plattformen und Geräte ausgelöst und durchgeführt werden, wie etwa papiergestützte Zahlungsvorgänge oder Bestellungen per Post oder Telefon, dasselbe Schutzniveau zu gewährleisten. Die erhebliche Zunahme von Internetzahlungen und mobilen Zahlungen sollte mit einer allgemeinen Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen einhergehen. Zahlungsdienste, die über das Internet oder über andere Fernkommunikationskanäle angeboten werden und nicht davon abhängig sind, an welchem Ort sich das für die Auslösung des Zahlungsvorgangs verwendete Gerät oder das verwendete Zahlungsinstrument tatsächlich befinden, sollten daher die Authentifizierung von Zahlungsvorgängen durch dynamische Codes enthalten, damit der Nutzer stets Klarheit über den Betrag und über den Empfänger der Zahlung hat, die er veranlasst.
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