(Text von Bedeutung für den EWR)
REACH · 136 Artikel · 17 Anhänge
Artikel
- Art. 1Ziel und Geltungsbereich
- Art. 2Anwendung
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Allgemeine Bestimmungen
- Art. 5Ohne Daten kein Markt
- Art. 6Allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in Gemischen
- Art. 7Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen
- Art. 8Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers
- Art. 9Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung
- Art. 10Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen
- Art. 11Gemeinsame Einreichung von Daten durch mehrere Registranten
- Art. 12Mengenabhängige Informationsanforderungen
- Art. 13Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente Stoffeigenschaften
- Art. 14Stoffsicherheitsbericht und Pflicht zur Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen
- Art. 15Stoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
- Art. 16Pflichten der Kommission, der Agentur und der Registranten für als registriert geltende Stoffe
- Art. 17Registrierung standortinterner isolierter Zwischenprodukte
- Art. 18Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte
- Art. 19Gemeinsame Einreichung von Daten über isolierte Zwischenprodukte durch mehrere Registranten
- Art. 20Pflichten der Agentur
- Art. 21Herstellung und Einfuhr von Stoffen
- Art. 22Weitere Pflichten des Registranten
- Art. 23Besondere Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
- Art. 24Angemeldete Stoffe
- Art. 25Ziele und allgemeine Regeln
- Art. 26Pflicht zur Erkundigung vor der Registrierung
- Art. 27Gemeinsame Nutzung vorhandener Daten im Fall registrierter Stoffe
- Art. 28Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe
- Art. 29Foren zum Austausch von Stoffinformationen
- Art. 30Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen
- Art. 31Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
- Art. 32Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Gemischen , für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist
- Art. 33Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen
- Art. 34Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und Gemischen
- Art. 35Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen
- Art. 36Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
- Art. 37Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen
- Art. 38Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender
- Art. 39Geltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender
- Art. 40Prüfung von Versuchsvorschlägen
- Art. 41Prüfung der Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen
- Art. 42Prüfung der vorgelegten Informationen und Weiterbehandlung der Dossierbewertung
- Art. 43Verfahren und Fristen für die Prüfung von Versuchsvorschlägen
- Art. 44Kriterien für die Stoffbewertung
- Art. 45Zuständige Behörde
- Art. 46Anforderung weiterer Informationen und Prüfung der vorgelegten Informationen
- Art. 47Abstimmung mit anderen Tätigkeiten
- Art. 48Folgemaßnahmen der Stoffbewertung
- Art. 49Weitere Informationen über standortinterne isolierte Zwischenprodukte
- Art. 50Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders
- Art. 51Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Dossierbewertung
- Art. 52Erlass von Entscheidungen im Rahmen der Stoffbewertung
- Art. 53Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten Anwendern
- Art. 54Veröffentlichung von Informationen über die Bewertung
- Art. 55Zweck der Zulassung und Überlegungen zur Substitution
- Art. 56Allgemeine Bestimmungen
- Art. 57In Anhang XIV aufzunehmende Stoffe
- Art. 58Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV
- Art. 59Ermittlung von in Artikel 57 genannten Stoffen
- Art. 60Zulassungserteilung
- Art. 61Überprüfung von Zulassungen
- Art. 62Zulassungsanträge
- Art. 63Spätere Zulassungsanträge
- Art. 64Verfahren für Zulassungsentscheidungen
- Art. 65Pflichten der Zulassungsinhaber
- Art. 66Nachgeschaltete Anwender
- Art. 67Allgemeine Bestimmungen
- Art. 68Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen
- Art. 69Ausarbeitung eines Vorschlags
- Art. 70Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für Risikobeurteilung
- Art. 71Stellungnahme der Agentur: Ausschuss für sozioökonomische Analyse
- Art. 72Übermittlung einer Stellungnahme an die Kommission
- Art. 73Entscheidung der Kommission
- Art. 74Gebühren und Entgelte
- Art. 75Errichtung und Überprüfung
- Art. 76Zusammensetzung
- Art. 77Aufgaben
- Art. 78Befugnisse des Verwaltungsrats
- Art. 79Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- Art. 80Vorsitz des Verwaltungsrats
- Art. 81Sitzungen des Verwaltungsrats
- Art. 82Abstimmung des Verwaltungsrats
- Art. 83Pflichten und Befugnisse des Direktors
- Art. 84Ernennung des Direktors
- Art. 85Einsetzung der Ausschüsse
- Art. 86Einsetzung des Forums
- Art. 87Berichterstatter der Ausschüsse und Hinzuziehung von Experten
- Art. 88Qualifikation und Interessen
- Art. 89Einsetzung der Widerspruchskammer
- Art. 90Mitglieder der Widerspruchskammer
- Art. 91Widerspruchsfähige Entscheidungen
- Art. 92Widerspruchsberechtigte, Fristen, Gebühren und Form
- Art. 93Widerspruchsprüfung und -entscheidung
- Art. 94Klagen vor dem Gericht erster Instanz und dem Gerichtshof
- Art. 95Meinungsverschiedenheiten mit anderen Stellen
- Art. 96Haushalt der Agentur
- Art. 97Ausführung des Haushaltsplans der Agentur
- Art. 98Betrugsbekämpfung
- Art. 99Finanzregelung
- Art. 100Rechtspersönlichkeit der Agentur
- Art. 101Haftung der Agentur
- Art. 102Vorrechte und Befreiungen der Agentur
- Art. 103Verordnungen und Regelungen für das Personal
- Art. 104Sprachen
- Art. 105Geheimhaltungspflicht
- Art. 106Beteiligung von Drittstaaten
- Art. 107Beteiligung internationaler Organisationen
- Art. 108Kontakte zu Interessenverbänden
- Art. 109Transparenzregeln
- Art. 110Beziehungen zu einschlägigen Gemeinschaftseinrichtungen
- Art. 111Formate und Software für die Übermittlung von Informationen an die Agentur
- Art. 117Berichterstattung
- Art. 118Zugang zu Informationen
- Art. 119Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit
- Art. 120Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
- Art. 121Benennung
- Art. 122Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
- Art. 123Information der Öffentlichkeit über Stoffrisiken
- Art. 124Sonstige Zuständigkeiten
- Art. 125Aufgaben der Mitgliedstaaten
- Art. 126Sanktionen bei Verstößen
- Art. 127Berichterstattung
- Art. 128Freier Warenverkehr
- Art. 129Schutzklausel
- Art. 130Begründung von Entscheidungen
- Art. 131Änderung der Anhänge
- Art. 132Durchführungsvorschriften
- Art. 133Ausschussverfahren
- Art. 134Vorbereitung der Einrichtung der Agentur
- Art. 135Übergangsmaßnahmen hinsichtlich angemeldeter Stoffe
- Art. 136Übergangsmaßnahmen für Altstoffe
- Art. 137Übergangsmaßnahmen für Beschränkungen
- Art. 138Überprüfung
- Art. 139Aufhebung
- Art. 140Änderung der Richtlinie 1999/45/EG
- Art. 141Inkrafttreten und Anwendung
Anhänge
- Anhang IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
- Anhang IIANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
- Anhang IIIKRITERIEN FÜR REGISTRIERTE STOFFE IN MENGEN ZWISCHEN 1 UND 10 TONNEN
- Anhang IVohne amtliche Überschrift
- Anhang Vohne amtliche Überschrift
- Anhang VINACH ARTIKEL 10 ERFORDERLICHE ANGABEN
- Anhang VIISTANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 TONNE ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN ( 59 )
- Anhang VIIISTANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN ( 61 )
- Anhang IXSTANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN ( 63 )
- Anhang XSTANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 000 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN ( 65 )
- Anhang XIALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON DEN STANDARD-PRÜFPROGRAMMEN DER ANHÄNGE VII BIS X
- Anhang XIIALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR NACHGESCHALTETE ANWENDER ZUR BEWERTUNG VON STOFFEN UND ZUR ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
- Anhang XIIIohne amtliche Überschrift
- Anhang XIVVERZEICHNIS DER ZULASSUNGSPFLICHTIGEN STOFFE
- Anhang XVDOSSIERS
- Anhang XVISOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE
- Anhang XVIIBESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE
(Text von Bedeutung für den EWR) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.