ErwGr. 6

REG_2005_111 · zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Der Bewertung zufolge und zur Stärkung der Kontrollmechanismen zur Verhinderung der Abzweigung von Drogenausgangsstoffen ist es notwendig, die Überwachungsvorschriften auf in der Gemeinschaft ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die den Handel zwischen Drittländern erleichtern, auszudehnen, ein Gemeinschaftskonzept für die Verfahren zur Erlaubniserteilung einzuführen und die Überwachungsvorschriften für Nichterhebungsverfahren zu verschärfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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