ErwGr. 4

REG_2005_111 · zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Zur Umsetzung der Anforderungen des Artikels 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen wurde unter Berücksichtung des Berichts der Chemical Action Task Force mit der Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 des Rates vom 13. Dezember 1990 über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen (2) ein System zur Meldung verdächtiger Vorgänge eingerichtet. Dieses auf eine enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten gestützte System wird durch Maßnahmen wie etwa Dokumentierung, Kennzeichnung, Erlaubniserteilung und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten sowie durch Verfahren für und Anforderungen an Ausfuhren verstärkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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