ErwGr. 7

REG_2005_111 · zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenaustauschstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern

Die Verfahren für und Anforderungen an Ausfuhren sollten strenger gefasst werden, damit die Kontrollen auf die empfindlichsten Drogenausgangsstoffe ausgerichtet und konzentriert werden können, während durch vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr von Massengütern ein übermäßiger Verwaltungsaufwand zu vermeiden ist. Zwar wird uneingeschränkt anerkannt, dass Vorausfuhrunterrichtungen effizient und praktikabel sind, doch sollte eine Strategie entwickelt werden, damit das Potenzial dieses Systems soweit wie möglich ausgeschöpft werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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