ErwGr. 12

REG_2005_117 · über die Einführung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern

Die Ausstellung des Überwachungsdokuments erfolgt zwar nach in der Gemeinschaft einheitlichen Bedingungen, sollte aber Aufgabe der Verwaltungen der Mitgliedstaaten sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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