ErwGr. 5

REG_2005_117 · über die Einführung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern

Im Zeitraum 2000-2003 sind die Einfuhren von Schuhwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, für die keine Kontingente gelten, stark gestiegen, und zwar sowohl in absoluten Zahlen als auch in Bezug auf den Anteil am Gemeinschaftsmarkt, wobei die Preise wesentlich niedriger waren als für gleichwertige, in der Gemeinschaft hergestellte Waren. Im Schnitt haben die Einfuhren von 2000 bis 2003 um 59 % zugenommen, wobei der durchschnittliche Preisunterschied bei 21 % lag.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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