ErwGr. 8

REG_2005_117 · über die Einführung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern

Um einen Überblick über die Entwicklung der Einfuhren von Schuhwaren zu erhalten, ist ferner ein System der nachträglichen, bei den Zollstellen angesiedelten Einfuhrüberwachung für alle Schuhwaren aus Drittstaaten einzuführen. Darunter fallen auch Schuhwaren, für die eine vorherige Überwachung erforderlich ist; wenn das System der nachträglichen Überwachung in vollem Umfang funktioniert, kann die vorherige Überwachung — spätestens am 31. Januar 2006 — eingestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 8 REG_2005_117 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 8 REG_2005_117 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.