ErwGr. 7

REG_2005_117 · über die Einführung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern

Die zu erwartenden Auswirkungen sind damit so bedeutsam, dass im Interesse der Gemeinschaft für die Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in China eine vorherige gemeinschaftliche Überwachung eingeführt werden sollte, um statistische Informationen zu erhalten, die eine zeitnahe Analyse der Einfuhrtrends ermöglichen. Betroffen sind vor allem Schuhe mittlerer und hoher Qualität, die zu einem bedeutenden Teil noch in der Gemeinschaft hergestellt und daher als empfindliche Waren eingestuft werden können. Eine vorherige Überwachung mittels eines automatischen, bis 31. Januar 2006 anzuwendenden Einfuhrlizenzverfahrens würde am schnellsten ein klares Bild von den kurzfristigen Folgen der Abschaffung der betreffenden Kontingente zeichnen, wohingegen jede nachträgliche Überwachung erst nach einiger Zeit aussagekräftige Daten liefert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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