Art. 5 – Datenströme

REG_2005_184 · betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

Die zu erstellenden Statistiken werden vor der Übermittlung an die Kommission (Eurostat) nach folgenden Datenströmen zusammengestellt:
a)Euroindikatoren der Zahlungsbilanz,
b)vierteljährliche Zahlungsbilanzstatistiken,
c)internationaler Dienstleistungsverkehr,
d)Direktinvestitionsströme (DI-Ströme),
e)Direktinvestitionsbestände (DI-Bestände).
Anhang I enthält eine genauere Beschreibung dieser Datenströme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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