ErwGr. 2

REG_2005_2126 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 350/93 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Zur Vermeidung widersprüchlicher Einreihung ist es erforderlich, die Beschreibung der Taschen des fraglichen Kleidungsstücks näher zu spezifizieren und den zweiten Absatz der Begründung dementsprechend anzugleichen. Bis jetzt war die Tatsache, dass die Taschen kein Verschlusssystem hatten, lediglich im Foto 509 dargestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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